Mitgliedsbeiträge und steuerliche Abzugsfähigkeit

Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge werden während der Mitgliederversammlungen beschlossen (siehe: §7 der Satzung der GfBS) und betragen derzeit:

  • 65 Euro für ordentliche (persönliche) Mitglieder
  • 30 Euro als ermäßigter Beitrag für Studierende (inkl. Doktorand*innen), Mitglieder ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen, sowie Mitglieder aus Ländern mit einem niedrigeren Einkommensniveau als dem hiesigen
  • 40 Euro für pensionierte Mitglieder
  • 170 Euro für korporative (Kollektiv-)Mitglieder

Der Beitrag wird jeweils 31. März eines Jahres fällig. Wir bitten darum, dass die Mitglieder der GfBS ein Mandat für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erteilen. Hierfür nutzen Sie bitte das auf unserer Website bereitgestellte Formular. Beachten Sie, dass die GfBS das von ihnen persönlich unterschriebene Formular mit der Mandatserteilung benötigt. Alternativ ist es jedem Mitglied freigestellt, den Beitrag auch selbst auf des Konto der GfBS zu überweisen. Eine SEPA-Mandatserteilung ist zu jeder Zeit möglich, ebenso die Rücknahme eines erteilten Mandats.

Bankverbindung

Das Geschäftskonto der GfBS e.V. besteht derzeit bei der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB).

    Kontoinhaberin: Gesellschaft für Biologische Systematik e. V.
    IBAN: DE30 2505 0000 1031 6090 07
    BIC: NOLADE2HXXX

Änderung von Adresse oder Bankverbindung / Umzug

Bitte denken Sie solidarisch und halten ihren Mitgliedsstatus, ihre Adress- und Bankverbindungsdaten aktuell, damit es unter anderem beim SEPA-Lastschriftverfahren nicht zu den ärgerlichen und mit vermeidbaren Gebühren verbundenen Rücklastschriften kommt, wenn Sie zum Beispiel ihre Bank gewechselt haben.
Kontaktdaten. Zur Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummer oder E-Mail füllen Sie bitte unser online-Formular aus (bitte "Daten ändern" wählen). Änderungen ihrer Kontakt- und Adressdaten können sie dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister natürlich auch gerne per E-Mail mitteilen.
Mitgliedsstatus oder Bankdaten. Zur Änderung Ihres Mitgliedsstatus und ihrer Bankverbindung füllen Sie bitte dieses Formular (pdf-Datei) aus.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Freistellungsbescheid für die Jahre 2017 bis 2019 vom 13.12.2021 ist die GfBS von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit, weil sie unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind deshalb steuerabzugsfähig. Nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genügt hierfür die Vorlage einer Buchungsbestätigung ihrer Bank sowie der Abdruck des steuerbegünstigten Zwecks ihrer Zuwendung und der Freistellung der GfBS von der Körperschaftssteuer auf einem von der GfBS bereitgestellten Beleg, wenn die Zuwendung einen Betrag von 200 € nicht übersteigt. Dieser entsprechende Beleg steht hier als pdf-Datei zum Ausdrucken, oder auch als elektronischer Nachweis für ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung.

Möchten Sie der GfBS eine Spende zukommen zu lassen, die eine Summe von 200 € übersteigt, so sprechen Sie unseren Schatzmeister bitte direkt an.