Zweimal im Jahr vergibt die GfBS kleine Fördersummen zur Unterstützung von Projekten, die dem satzungsgemäßen Zweck, nämlich der „wissenschaftlichen Förderung der Erforschung der biologischen Vielfalt“ dienen (§ 2 der Satzung der Gesellschaft für Biologische Systematik).
Bezuschusst werden beispielsweise Verbrauchs- und Reisekosten im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben, Publikationskosten für Buchprojekte, die Ausrichtung von Qualifizierungsveranstaltungen (z.B. Workshops oder taxonomisch-systematische „Summer Schools“), oder öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie zum Beispiel Abendvorträge und Podiumsdiskussionen.
Die pro Halbjahr maximal zu vergebende Fördersumme beträgt 3.000 Euro, vorbehaltlich der jeweils aktuellen Kassenlage. Bei Beantragung geringerer Summen unterstützen wir gerne auch verschiedene Projekte parallel. Der Vorstand der GfBS behält sich weiterhin vor, beantragte Summen nur teilweise zu bewilligen, um damit im Bedarfsfall eine parallele Förderung mehrerer Projekte zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum unabhängig von einer Mitgliedschaft in der GfBS.
Für die Beantragung einer GfBS Projektförderung füllen Sie bitte die abgefragten Daten auf unserer Vorlage aus und beschreiben Ihr Vorhaben auf maximal zwei DIN-A4 Seiten. Nehmen Sie explizit Bezug auf die satzungsgemäßen Ziele der GfBS. Eine grobe Übersicht der Kostenpositionen soll aufzeigen, wofür die Fördergelder der GfBS Verwendung finden würden. Ihren Antrag richten Sie bitte an den Vorstand der GfBS und senden ihn jeweils vom 1. bis zum 31. März, oder vom 1. bis zum 30. September eines Jahres per E-Mail an projektfoerderung [at] gfbs-home.de. Anträge, die außerhalb dieser Zeiträume eingehen, werden nicht begutachtet und nicht berücksichtigt.
Die rechtzeitig eingegangenen Anträge werden von Vorstandsmitgliedern der GfBS begutachtet und der Vorstand beschließt unter Berücksichtigung der Kassenlage über eine Förderung und über die Höhe der jeweiligen Fördersumme. Jeweils bis innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist werden die Antragstellenden über die Entscheidung des Vorstands informiert. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Ermessen der GfBS. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nicht bewilligte Projektanträge können zu einer späteren Förderperiode wieder eingereicht werden.
Die verantwortlichen Personen geförderter Projekte verpflichten sich, nach Abschluss dem Vorstand der GfBS einen Bericht über die Verwendung der Fördermittel vorzulegen und einen Beitrag über ihr Projekt für den GfBS-Newsletter zu verfassen. Zudem soll die Förderung durch die GfBS in eigenen Beiträgen, Präsentationen und Social Media-Posts genannt werden.