Tagungskosten-Zuschuss

Die Teilnahme von Wissenschaftler*innen im frühen Karrierestadium an den Jahrestagungen der GfBS wird mit jährlich bis zu 8 Reisekostenzuschüssen in Höhe von 400 € pro Person gefördert. Hierfür ist ein formloser Antrag an die Geschäftsführung zu stellen. Die ersten 8 eingehenden Anträge werden gefördert. Eine wiederholte Förderung derselben Person in unterschiedlichen Jahren ist möglich, wobei Erstanträge bevorzugt gefördert werden, bevor Wiederholungsanträge in die Förderung aufgenommen werden. Antragsberechtigt sind Mitglieder der GfBS bis zum Abschluss der Qualifikation als Dr. rer. nat. / PhD.